0% - Steuer auf Photovoltaik
Ab dem 1.Januar 2023 gilt laut JStG 2022 in Deutschland die 0% – Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und deren Komponenten, sowie Batteriespeicher.
Für welche Produkte gelten die 0% ?
Laut §12 UStG gilt die 0%-Steuer auf die Lieferung von Solarmodulen […], einschließlich wesentlicher Komponenten und Speicher für wohnungsnahe Anlagen oder Anlagen an/auf öffentlich genutzten Gebäuden, mit einer Maximalleistung von 30kWp. Folglich kann man davon ausgehen, dass der verminderte Steuersatz also für den Kauf von Komplettanlagen, Solarmodulen und Wechselrichter, sowie Speicherbatterien gilt.
Wie bekomme ich die 0% ?
Wichtige Hinweise
Deshalb gilt: Die Berechnung des Nullsteuersatzes kann unsererseits nur für Artikel erfolgen, welche eindeutig von der Regelung erfasst werden. Unklare Komponenten werden gegebenenfalls erst im Nachgang erfasst, sobald von offizieller Seite geklärt wurde, ob diese im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als für den Betrieb wesentliche Komponenten gewertet werden können. Dazu zählen auch Bestellungen, die sich ausschließlich aus Komponenten für Unterkonstruktionen (z.B. Dachhaken, Schrauen, etc.) zusammensetzen. Soweit es die Gesetzgebung zulässt, wenden wir den Nullsteuersatz im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen an.
Noch mehr Infos
Sie haben weitere Fragen? Auch bzgl. Ihrer Bestandsanlage, der Versteuerung ihres Stroms oder die Anmeldung beim Finanzamt?
Hier geht´s zur Informationsseite des Bunds.
Bedingungen zum 0% Steuersatz
Befreit sind alle zur Photovoltaikanlage gehörende wesentliche Komponenten sowie Batteriespeicher, wenn
Mindestens einer der Folgende Punkte auf den Käufer zutreffen:
- sich an/auf einem Einfamilienhaus befindet und eine Leistung von 30 kW nicht überschreitet.
- sich an/auf einer Gewerbeimmobilie befindet und eine Leistung von 30 kW nicht überschreitet.
- sich an/auf einer Doppelhaushälfte befindet und eine Leistung von 30 kW nicht überschreitet.
- sich an/auf einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus befindet, wobei jede Wohneinheit 15 kW, die Gesamtleistung aber 100 kW nicht überschreitet.
- sich an/auf einer gemischt genutzten Immobilie befindet, wobei jede Wohn-/Gewerbeeinheit je 15 kW, die Gesamtleistung aber 100 kW nicht überschreitet.
- vom Anlagenbetreiber selbst – und nicht von Dritten – gekauft, und an diesen geliefert wird.*
Verlangt der Gesetzgeber nach Kaufabwicklung weitere Dokumente oder Unterlagen bzgl. der Feststellung der Mehrwertsteuer, behalten wir uns vor, diese nachzufordern. Sie bestätigen beim Kauf mit 0% außerdem, dass Sie bei Ablehnung des veranschlagten Null Prozent Steuersatzes die anfallende Mehrwertsteuer an uns nachzahlen